Was versteht man unter Abrechnungsspitze?

Was versteht man unter Abrechnungsspitze?

Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo der nach Wirtschaftsplan zu leistenden Soll-Vorauszahlungen und den tatsächlich in der abgerechneten Wirtschaftsperiode entstandenen und auf das jeweilige Sondereigentum entfallenden Kosten.

Wie wird die Abrechnungsspitze berechnet?

Derjenige Anteil der abgerechneten Kosten, der nicht durch die Einnahmen abgedeckt ist, bildet die Abrechnungsspitze. Zur Ermittlung der Abrechnungsspitze ist der Betrag des Hausgeldes gemäß Wirtschaftsplan (Soll-Betrag) anzusetzen, auch dann, wenn das beschlossene Hausgeld gar nicht oder nur zum Teil gezahlt wurde.

Wer bekommt die Abrechnungsspitze?

Die Nachzahlung in Höhe der Abrechnungsspitze schuldet allein der Erwerber, der im Zeitpunkt der Beschlussfassung als Eigentümer des Objekts im Grundbuch eingetragen ist.

Wie kommt es bei einer Rechnung zum Jahreswechsel an?

Bei einer Rechnung zum Jahreswechsel kommt es unter anderem darauf an, ob die Leistung und die Rechnungsstellung im selben Wirtschaftsjahr erfolgen oder ob es zu Abweichungen der Daten kommt.

Was ist das Rechnungsdatum beim Rechnungsversand über den Jahreswechsel?

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Das Rechnungsdatum beim Rechnungsversand über den Jahreswechsel hat darüber hinaus Auswirkungen auf: Wenn Dir eine Rechnung bis zum Jahresende am 31. Dezember vorliegt, dann kannst Du als Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug ins alte Wirtschaftsjahr legen. Das gilt auch, wenn Du die Rechnung erst im neuen Jahr bezahlst.

Wie gehört die Rechnungssumme in die Bilanz des alten Jahres?

Die Rechnungssumme gehört in die Bilanz des alten Jahres, wenn der Leistungszeitpunkt im Wirtschaftszeitraum des alten Jahres gelegen ist, auch wenn der Betrag erst im neuen Jahr in Rechnung gestellt und erst dann bezahlt werden wird. Anders behandelst Du die Umsatzsteuer.

Ist eine offizielle Rechnung notwendig?

Eine offizielle Rechnung ist dann nicht mehr notwendig, um seinen Anspruch auf die Gewährleistung geltend zu machen. Bezahlt er Kunde bar, sollte er als Nachweis den Lieferschein oder die Quittung aufheben.