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Was versteht man unter öffentlicher Auftragsvergabe?
„Öffentliche Aufträge“ sind zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einer oder mehreren öffentlichen Vergabestellen geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Wann gilt die vergabeverordnung?
Anwendungsbereich. Die VgV ist anwendbar auf die dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) unterliegende Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber.
Welche Regelungen sind im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten?
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Das GWB gilt im Vergaberecht als zentrales Regelwerk. Das Gesetz beinhaltet zudem auch die Grundlagen des Kartell- und Wettbewerbsrechts. Es enthält vor allem die allgemeinen Grundsätze für die Vergabe von Aufträgen. Dazu zählt zum Beispiel das Diskriminierungsverbot.
Was sind Vergabestellen des Bundes?
Die Vergabekammern Beim Bundeskartellamt sind derzeit zwei Vergabekammern des Bundes eingerichtet, bei denen ein Nachprüfungsverfahren auf der Grundlage der §§ 155 ff. Für die den Bundesländern zuzurechnenden öffentlichen Aufträge sind die in den jeweiligen Bundesländern eingerichteten Vergabekammern zuständig.
Wann ist die VOL anzuwenden?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) regelt nur noch die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte. Sie gilt jedoch nur noch in jenen Bundesländern, die nicht bereits die Unterschwellenvergabeordnung eingeführt haben.
In welchen Gesetzen Verordnungen sind Auftragsausschreibungen geregelt?
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) enthält grundlegende Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und bei der Ausrichtung von Wettbewerben durch den öffentlichen Auftraggeber im Oberschwellenbereich (EU-Verfahren).