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Welche Waffen darf man besitzen Österreich?
Ein Waffenpass berechtigt zum Erwerb, Besitz als auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind). Eine Waffenbesitzkarte dagegen erlaubt nur den Kauf und Besitz solcher Waffen.
Ist das Tragen von gaspistolen in Österreich erlaubt?
Die Einfuhr und Mitnahme von Schreckschusswaffen (oder Pfefferspray, Elektroschocker, etc.) ist in Österreich ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubt. Sie sollten die Schreckschusswaffe allerdings nicht bei Veranstaltungen oder sonstigen öffentlichen Versammlungen bei sich führen bzw. tragen.
Was ist die neue Kategorie der Schusswaffen?
Neue Kategorisierung der Schusswaffen: Kategorie (Kat.) D wird gestrichen. Bestätigung vom Hersteller, dass die Waffe als ziviler Halbautomat die Fabrik verlassen hat. Volle Rechtssicherheit über eine richtige Einstufung schafft nur ein Antrag mit beigelegtem Gutachten eines Sachverständigen bei der Waffenbehörde.
Ist der Gegenstand wie eine Schusswaffe?
Es ist unerheblich, ob der Gegenstand wie eine Schusswaffe aussieht. Sobald er die nach WaffG Anlage 1 bestimmte Funktion erfüllt, handelt es sich um eine solche Waffe.
Welche Auswirkungen hat der Umbau einer Schusswaffe?
Der Umbau einer Schusswaffe hat gemäß § 2 Abs 4 WaffG, ausgenommen im Fall einer gesetzeskonformen Deaktivierung gemäß § 42b WaffG, keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung in eine Kategorie, es sei denn, sie wird zu einer höheren (strengeren) Kategorie umgebaut (zB halbautomatische Schusswaffe wird zu einer vollautomatischen Schusswaffe umgebaut).
Wie kann ich die Schusswaffe mitnehmen?
Sollte aber die Kategorie der Schusswaffe, der Hersteller/ Marke, das Modell oder die Herstellungsnummer unklar sein, empfiehlt es sich, die Schusswaffe auch zum Waffenfachhändler mitzunehmen. Der Waffenfachhändler trägt die Personendaten des Bürgers und die Daten der Schusswaffe in das ZWR ein.