Wer bekommt alles Kurzarbeitergeld?

Wer bekommt alles Kurzarbeitergeld?

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kug.

Wie viel Prozent Kurzarbeitergeld gibt es jetzt?

Höhe des Kurzarbeitergeldes Ihre Beschäftigten erhalten 60 Prozent des Netto-Entgelts als Kurzarbeitergeld (Beschäftigte mit mindestens einem Kind: 67 Prozent). Ab dem 4. Bezugsmonat kann das Kurzarbeitergeld erhöht werden – vorausgesetzt, der Entgeltausfall beträgt im jeweiligen Monat mindestens 50 Prozent.

Welche Arbeitnehmer zählen bei KUG?

Es sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu berücksichtigen, die an mindestens einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu zählen auch Beschäftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind.

Wann bekomme ich 80 Prozent Kurzarbeitergeld?

Das muss der Arbeitgeber mit beantragen. Zudem gibt es bis Ende März 2022 mehr Geld – statt nur bis Ende 2021: Wer mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit ist, erhält ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent des entgangenen Nettolohns und ab dem siebten Monat 80 Prozent.

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Wer ist von Kurzarbeit ausgeschlossen?

Vom Anspruch auf Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, die an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme in Vollzeitform teilnehmen und deshalb Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung oder Übergangsgeld beziehen, während der Zeit, in der sie Krankengeld beziehen.

Bis wann wurde die Kurzarbeit verlängert?

Der Bundestag hat beschlossen, dass das Kurzarbeitergeld weiterhin aufgestockt wird. Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2021 entstanden ist, können das erhöhte Kurzarbeitergeld bis Ende März 2022 erhalten. Der Bundestag hat den Anspruch um drei Monate verlängert.

Wann bekomme ich 87 Kurzarbeitergeld?

Ab dem vierten Monat in Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit dann 70 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kurzarbeitergeld und bei Betroffenen mit Kindern 77 Prozent. Wer sieben Monate lang in Kurzarbeit ist, erhält 80 Prozent des ausgefallenen Nettolohns – mit Kindern sind es dann 87 Prozent.