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Wer ist von der Teilnahme am Religionsunterricht befreit?
(6) Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers – auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln.
Was sind die Rechte anderer Religionsgesellschaften?
Anderen Religionsgesellschaften sind auf ihren Antrag gleiche Rechte zu gewähren, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten (sogenannte gekorenen Körperschaften bzw. neu-korporierte Körperschaften; Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 S. 2 WRV).
Was ist der Religionsunterricht?
§ 31 Religionsunterricht (1) Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen Schulen mit Ausnahme der Weltanschauungsschulen (bekenntnisfreien Schulen). Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt.
Was umfasst die wissenschaftliche Erforschung von Religionen?
Mit der wissenschaftlichen Erforschung von Religionen und (z. T.) Religiosität befassen sich besonders die Religionswissenschaft, Religionsgeschichte, Religionssoziologie, Religionsethnologie, Religionsphänomenologie, Religionspsychologie, Religionsphilosophie sowie in vielen Fällen Teilgebiete der jeweiligen Theologie.
https://www.youtube.com/watch?v=JSgTA_qekfI
Wie gelingt das Zusammenleben in einer multireligiösen Gesellschaft?
Das Zusammenleben in einer multireligiösen und multikulturellen Gesellschaft gelingt nur, wenn Kenntnisse der eigenen wie anderer Religionen und Kulturen beiden einzelnen Personen gegeben sind. Der Religionsunterricht vermittelt die dafür notwendigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
Wer hat ein Recht auf religiöse Bildung?
Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Religion und religiöse Bildung. Eltern suchen Unterstützung für eine an religiös begründeten Werten orientierte Erziehung. Die religiöse Bildung braucht dafür ein eigenes und eigenständiges Schulfach.