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Wer zählt nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu den leitenden Angestellten?
Maßgebend sind allein die Kriterien des § 5 Abs. 3 BetrVG. Leitender Angestellter ist, wer selbstständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen darf; also z.B. hierzu keine Zustimmung von Vorgesetzten benötigt. Er muss im Wesentlichen frei von Weisungen entscheiden können.
Für wen gilt das Betriebsverfassungsgesetz?
Zunächst findet das BetrVG in allen Betrieben der Privatwirtschaft Anwendung. Ausdrücklich gilt es nicht im öffentlichen Dienst. Weiterhin gilt es für inländische Betriebe, unabhängig davon, welche Staatsangehörigkeit der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer haben.
Sind leitende Angestellte Arbeitnehmer?
Der leitende Angestellte ist – anders als etwa der Geschäftsführer einer GmbH – stets Arbeitnehmer. Daher gilt das gesamte Arbeitnehmerschutzrecht gleichermaßen für leitende Angestellte (z.B. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsansprüche oder Sonderkündigungsschutz).
Welche Besonderheiten ergeben sich für leitende Angestellte?
An seine Stelle treten leitende Angestellte, die die Interessen des Unternehmens gegenüber der Belegschaft und gegenüber Dritten wahrnehmen. Daraus ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten für leitende Angestellte: Leitende Angestellte fallen nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).
Was machen leitende Angestellte aus?
Teiles aus. Sowohl das AZG als auch das ARG nehmen von ihrem Anwendungsbereich leitende Angestellte aus, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind. Leitende Angestellte sind also Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen können und gewöhnlich ein überdurchnittliches Entgelt beziehen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen leitenden und normalen Angestellten?
Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem leitenden Angestellten und einem normalen liegen in der betrieblichen Mitbestimmung, um die Arbeitszeit sowie den Kündigungsschutz. Leitende Angestellte werden nicht vom Betriebsrat vertreten.
Ist die Vergütung für leitende Angestellte frei ausgehandelt?
Die Vergütung für leitende Angestellte wird üblicherweise frei ausgehandelt, da für sie in der Regel keine Tarifverträge gelten. Oft ist rechtlich nicht eindeutig zu erkennen, ob jemand leitender Angestellter ist oder nicht. In diesem Fall hilft das BetrVG, § 5 Absätze 3 und 4.