Wie lange darf ein Schweizer in Deutschland bleiben?
Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen erhalten eine Aufenthaltserlaubnis-Schweiz, wenn sie sich länger als drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten wollen.
Welche Aufenthaltsbewilligung als Deutscher in der Schweiz?
Die Aufenthaltsbewilligung der Angehörigen von EU/EFTA-Mitgliedstaaten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren; sie wird erteilt, wenn EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger den Nachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365 Tage befristeten Anstellung erbringen. …
Wie bekomme ich die B Bewilligung?
Die Aufenthaltsbewilligung, B-Ausweis, erhalten Personen, die ein unbefristetes oder mindestens 12 Monate dauerndes Arbeitsverhältnis haben. Die Bewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren und wird um weitere 5 Jahre verlängert, wenn die oben genannten Voraussetzungen weiterhin erfüllt werden.
Kann man von der Schweiz nach Deutschland einreisen?
Allgemeine Einreisebeschränkungen Grundsätzlich ist eine Einreise möglich aus: EU -Mitgliedstaaten. Schengen-assoziierten Staaten: Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein.
Wie gilt die Personenfreizügigkeit für Schweizer und EU-Bürger?
Mit der Personenfreizügigkeit gelten für EU-Bürger und Schweizer nach Übergangsfristen weitgehend die gleichen Lebens-, Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen – so- wohl in der Schweiz als auch in der EU.
Kann man länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben?
Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung. Die meisten Staatsangehörigen aus den übrigen Ländern brauchen zur Einreise in die Schweiz und den Schengen-Raum in der Regel ein Visum.
Wie lange muss man in der Schweiz bleiben?
Wer länger als 90 Tage in der Schweiz bleiben will, muss ein Visum beantragen. EU/-EFTA-Staatsangehörige brauchen kein Visum mehr, aber eine Aufenthaltsbewilligung.
Was benötigen sie für die Einreise in die Schweiz?
Sie sind EU/EFTA-Angehörige bzw. -Angehöriger und besitzen einen gültigen und anerkannten Ausweis. In diesem Fall benötigen Sie kein Visum für die Einreise in die Schweiz. Bei einem Aufenthalt von über 90 Tagen ist eine Aufenthaltsbewilligung des kantonalen Migrationsamts erforderlich, welches für den Aufenthaltsort in der Schweiz zuständig ist.