Wie lange zuruck kann man Kontoauszuge?

Wie lange zurück kann man Kontoauszüge?

Sollte Ihnen einmal ein Kontoauszug abhandengekommen sein, ist es in der Regel kein Problem, diesen bei Ihrer zuständigen Bank nachzufordern. Da Ihre Bank gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese Kontoauszüge 10 Jahre aufzubewahren, können Sie selbst Kontoauszüge von beispielsweise über neun Jahren noch anfordern.

Wie lange kann man Kontoauszüge bei der Bank anfordern?

Für ihre Unterlagen gilt eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren. Auch wenn Sie nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sind, sollten Sie Ihre Kontoauszüge mindestens drei Jahre lang aufheben. So können Sie im Zweifelsfall nachweisen, dass Sie Rechnungen oder die Miete bezahlt haben.

Wie lange müssen Banken kontounterlagen aufbewahren?

10 Jahre Aufbewahrungsfrist für Kontounterlagen Kontounterlagen dürften demnach zu den Unterlagen gehören, für die eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht gilt. Außerdem gibt es eine steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 147 der Abgabenordnung. Auch hier beträgt die Frist üblicherweise zehn Jahre.

Wann schickt die Bank ihre Kontoauszüge per Post?

Sollten Sie sie innerhalb von 30 Tagen nicht am Kontoauszugsdrucker abgeholt oder online abgerufen haben, schickt Ihnen die Bank die Kontoauszüge in der Regel automatisch per Post. Das liegt daran, dass sie Sie mindestens einmal pro Monat über Ihre Kontobewegungen informieren muss.

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Wie lange müssen Banken die Kontoauszüge ihrer Kunden aufheben?

In der Regel müssen Banken die Kontoauszüge ihrer Kunden also 10 Jahre lang aufheben. Eine Ausnahme sind laufende Verfahren der Finanzaufsicht. Kommt es beispielsweise zu Kundenbeschwerden oder anderen aufsichtsrechtlichen Verfahren, ist die Bank dazu verpflichtet, Unterlagen auch länger als die 10-jährige Frist zu archivieren.

Wie lange dauert die Aufbewahrungsfrist bei Kontoauszügen?

In solchen Fällen ist es dann immer gut, wenn man seine Kontounterlagen über die letzten 2 Jahre zurückverfolgen kann. Die Aufbewahrungsfrist von drei Jahren bei Kontoauszügen geht auf die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte zurück.

Warum sollten sie ihre Kontoauszüge aufbewahren?

Daher sollten Sie für die Aufbewahrung und Dokumentation Ihrer Kontoauszüge immer selbst Sorge tragen. Aber auch ihre Bank oder Sparkasse hat eine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Abgeleitet aus dem Artikel 248 § 8 EGBGB unterliegt jedes Kreditinstitut gegenüber seinem Bankkunden einer gewissen Informationspflicht.