Wie wird die rechtliche Regelung von Wahlen behandelt?

Wie wird die rechtliche Regelung von Wahlen behandelt?

– Die rechtliche Regelung von Wahlen (die Ausgestaltung der zugehörigen Gesetze) wird vor allem in den Artikeln Wahl und Wahlsystem behandelt. Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland, Österreich und der Schweiz dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Wann verkündet der Rat der Volksbeauftragten das Wahlrecht?

November 1918, verkündet der Rat der Volksbeauftragten – die provisorische Regierung nach dem Sturz des Kaisers -, dass es ein allgemeines Wahlrecht geben soll. Nur zwei Wochen später wird diese Ankündigung am 30.

Was sind die Voraussetzungen für die Ausübung des aktiven Wahlrechts?

Für die Ausübung des aktiven Wahlrechts müssen gemäß § 12 des Bundeswahlgesetzes [ BWahlG] die folgenden Voraussetzungen vorliegen: Deutscher im Sinne des Artikel 116 Abs. 1 GG; danach steht insbesondere denjenigen das Wahlrecht zu, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

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Welche Staaten haben das allgemeine Wahlrecht eingeführt?

Deutschland gehört damit neben der Schweiz und Frankreich zu den ersten Staaten in Europa, die das allgemeine Wahlrecht – wenn auch nur kurzfristig – einführten. Otto von Bismarck führte 1867 im Norddeutschen Bund das allgemeine Wahlrecht (für Männer) ein, um die Liberalen zu schwächen.

Welche sind die Wahlberechtigten in der Bundesrepublik Deutschland?

Welche das sind, ist in § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz definiert: Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

Welche Voraussetzungen ergeben sich für das passive Wahlrecht?

Das sog. passive Wahlrecht bestimmt, wer überhaupt gewählt werden darf. Für die Bundestagswahl ergeben sich die Voraussetzungen (Deutscher i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG; Mindestalter von 18 Jahren und kein Ausschluss des Wahlrechts) aus § 15 BWahlG. Entsprechende Gesetze finden sich auch auf Landesebene für die Landtags- und die Kommunalwahlen.