Wo muss ich den Gleichstellungsantrag stellen?

Wo muss ich den Gleichstellungsantrag stellen?

Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 können Menschen mit Schwerbehinderung gleichgestellt werden. Dadurch bekommt man besondere Rechte. Die Gleichstellung macht die Agentur für Arbeit. Die Gleichstellung müssen Sie bei der Agentur für Arbeit beantragen.

Was ist zu beachten bei Gleichstellungsantrag?

Beim Gleichstellungsantrag ist die Begründung wichtig: Beispiele sind etwa nennenswerte Fehlzeiten oder eine drohende Kündigung. Sie können die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen mündlich, schriftlich oder telefonisch bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragen.

Kann der Arbeitgeber einen Gleichstellungsantrag ablehnen?

Hat das Versorgungsamt festgestellt, dass jemand schwerbehindert ist, weil mindestens ein Grad der Behinderung von 50 besteht, ist vor jeder Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einzuholen. Dies gilt allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate ohne Unterbrechung bestanden hat.

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Wie funktioniert Gleichstellung Schwerbehinderung?

Was ist eine Gleichstellung? Sie können schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn der festgestellte Grad Ihrer Behinderung mindestens 30, aber weniger als 50 ist. Mit der Gleichstellung haben Sie grundsätzlich den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen.

Wann wird die Gleichstellung abgelehnt?

Oder wenn die Behinderung der Grund ist, dass ihnen eine frühzeitige Pensionierung aufgedrängt werden soll. Die Bundesagentur für Arbeit lehnt mitunter Gleichstellungsanträge ab, obwohl sie nach Rechtslage hätten bewilligt werden müssen.

Was tun wenn Gleichstellung abgelehnt?

Wird ein Gleichstellungsantrag abgelehnt, kann gegen die Ablehnung zunächst Widerspruch erhoben werden. Bleibt auch der Widerspruch erfolglos, kann der Gleichstellungsanspruch durch Klage vor dem Sozialgericht durchgesetzt werden.

Kann man trotz Gleichstellung gekündigt werden?

Auch ein behinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer kann gekündigt werden. Eine Unkündbarkeit, weil jemand schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, gibt es nicht.

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